KfW-Förderung für Alarmanlagen
Seit März 2017 fördert die KfW-Bankengruppe auch kleinere Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können einen Zuschuss für eine Alarmanlage beantragen. Dies war bisher nur in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung für Alarmanlagen beantragen können:
- Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen (bisher min. 2000 Euro).
- 10 % der Gesamtsumme werden gefördert.
- Der größtmögliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro.
- Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
- Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
- Die Auszahlung der Förderung findet erst nach Vorlage der Original-Rechnung statt.
- Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen
Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne dabei, diese Fördermittel zu beantragen.